Die Dr. Augustin Stiftung unterstützt Projekte

Stiftungszweck (Gemäss Stiftung Urkunde 17.Juli 2018)

Die Stiftung bezweckt Unterstützung oder Beteiligung an konfessionell unabhängigen, wohltätigen, sozialen Institutionen. Das kann z.B. betreutes Wohnen im Alter, betreutes Wohnen für Behinderte, ein Blindenheim oder Waisenhaus sein. Auch Jugendgruppen und deren Projekte kann die Stiftung mit à fond perdu Beträgen unterstützen

Unsere Förderschwerpunkte und Ausschlusskriterien

Vergabe

Die Vergabungen der Dr. Augustin Stiftung erfolgen nach dem Stiftungszweck und berücksichtigen die vom Stiftungsrat festgelegte Gewichtung der Bereiche und Richtlinien. Hauptstossrichtung von Vergabungen sind finanzielle Unterstützungen von Institutionen und Organisationen gemeinnütziger und wohltätiger Art.

Kriterien

Institutionen, individuelle Personen, die sich an die Stiftung wenden sollten klare Vorstellungen über das Format und die finanziellen Rahmenbedingungen der Unterstützungsanträge vorweisen können. Bedarfsnachweis, Leitungskompetenz und Finanzkonzept sind wesentliche Voraussetzungen. Gesuche werden ausschliesslich nur in Bezug auf Allschwil/Schönenbuch berücksichtigt. Grundsätzlich erfolgt eine Vergabe von Beträgen einmalig. Wiederholte Unterstützungen derselben Institution sind möglich, müssen aber jeweils neu eingereicht werden. Defizitgarantien werden nicht geleistet.

Beurteilung von Gesuchen

Der Stiftungsrat entscheidet an seinen ordentlichen Sitzungen über die Gesuche. Ein Rechtsanspruch auf Unterstützung besteht nicht.
Der Entscheid des Stiftungsrates wird den Gesuchstellenden schriftlich, mit oder ohne Begründung, mitgeteilt.
Der Stiftungsrat kann Einsicht in die Durchführung des Projektes verlangen, soweit ihm dies für die Kontrolle der zweckgerichteten Mittelverwendung als angemessen erscheint.

Anforderungen an Gesuche

Ein Gesuch soll Auskunft über die Organisation, die Trägerschaft oder Individuum eines Projektes mit vollständigem Namen, Adresse, PLZ, Ort, Rechtsform und Zweck der Organisation geben. Ein Gesuch muss darüber hinaus ausreichende Aussagen über Verwendungszweck, Projektbeschrieb, Projektziele und Projekt­organisation enthalten.
Ein detailliertes Budget für das zu verfolgende Projekt, Angabe der Höhe des gewünschten Beitrages und eine Begründung für den Fremd­mittel­bedarf sind ebenfalls Bestandteile. Hierzu sind Angaben zu machen, ob für das betreffende Projekt auch andere Stiftungen/Institutionen um Unterstützung angefragt wurden. Sollten Beiträge zugesichert oder in Aussicht gestellt sein, ist dies anzugeben. 

Die Eingabe eines Gesuchs hat mit dem Antragsformular zu erfolgen, das auf dem Internet abrufbar ist. 

Ausschlusskriterien

Nicht gefördert werden:

  • Projekte ausserhalb Allschwil/Schönenbuch

  • Projekte in Verbindung mit baulichen Komponenten

  • Projekte mit rein kommerziellen Zielsetzungen

  • Projekte, die dem Stiftungszweck der Dr. Augustin Stiftung nicht entsprechen

Gesuchbehandlung

Sitzungen des Stiftungsrats der Dr. Augustin Stiftung finden regelmässig statt. Vollständig eingereichte Gesuche werden laufend in den Ressorts bearbeitet und in den Stiftungsratssitzungen behandelt. Die Gesuchsteller werden innert Wochenfrist über den Entscheid des Stiftungsrats informiert. In der Regel dauert der Prozess drei Monate.

Antrag für eine Projektunterstützung

Sie können den Antrag per E-Mail unter Beilage ihres Projektbeschriebse sowie einen detaillierten Budgets einreichen oder das Projektformular benutzen.
Sie erreichen uns über die Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

 

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